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Mainz/Nürnberg - "An" und "Aus" war gestern: Moderne Hörsysteme sind komplexe technische Systeme, richtige Hochleistungscomputer. Die Entwicklung der Hörsysteme ist von hoher Innovationskraft geprägt. Dazu gehören sowohl die Miniaturisierung als auch die vielseitige digitale Technik sowie Anbindung an andere digitale Geräte, die sogenannte Konnektivität.
Die "10 Tipps, worauf man achten sollte, wenn das Gehör nachlässt" sollen Hörgeschädigten Hilfestellung und Orientierung bei der Wahl ihres ersten Hörgeräts geben.
Experten fürs Hören
Je komplexer die Systeme werden, desto beratungsintensiver ist auch die Versorgung, die in der Regel die 15.000 Hörakustiker in Deutschland vornehmen. Dabei gilt es nicht nur, das individuell passende Hörsystem zu finden; dieses muss insbesondere exakt auf den Hörverlust und die Bedürfnisse des einzelnen Menschen eingestellt werden. Hörakustiker verfügen über umfangreiche medizinische Kenntnisse, technisches Wissen, sehr gute handwerkliche Fertigkeiten und psychologische Fähigkeiten.
Hat ein Hörakustiker mit dem Hörgeschädigten das richtige Hörsystem ausgewählt und entsprechend eingestellt, beginnt ein intensiver Prozess der Rehabilitation. Schließlich müssen sich die Betroffenen erst an die neue Hörsituation gewöhnen. Teilweise muss das Hören regelrecht neu erlernt werden. In dieser Phase ist die intensive Betreuung und Beratung durch den Hörakustiker ein wesentlicher Bestandteil der Versorgung. Die von den Gesundheitshandwerkern erbrachte Dienstleistung erstreckt sich dabei über den gesamten Versorgungszeitraum von sechs Jahren. Danach hat der bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Träger Kassenanspruch auf ein neues Gerät.
Beste Beratung
Dass die Beratungsleistung der Hörakustiker sehr gut ist, hat die bundesweit größte Versichertenbefragung durch die gesetzlichen Krankenkassen bestätigt. So sind ca. 90 Prozent der befragten Versicherten sehr zufrieden bis zufrieden mit ihrer individuellen Hörsystemversorgung, und das unabhängig davon, ob sie sich für ein Hörsystem mit oder ohne private Zuzahlung entschieden haben.
Komplette Versorgung
Übrigens: Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Schwerhörigen mit ärztlicher Verordnung die komplette Versorgung - es wird lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro fällig. Wünscht der Kunde erweiterte Funktionen für mehr Komfort, Ästhetik oder Bequemlichkeit, kann eine private Zuzahlung erforderlich werden.
Hintergrund zum Hörakustiker-Handwerk
In Deutschland gibt es etwa 5,4 Millionen Menschen mit einer indizierten Schwerhörigkeit. Tendenz steigend. Schwerhörigkeit zählt zu den zehn häufigsten gesundheitlichen Problemen. Mit rund 6.600 Hörakustiker-Betrieben und ca. 15.000 Hörakustikern versorgt das Hörakustiker-Handwerk bereits ca. 3,7 Millionen Menschen in Deutschland mit qualitativ hochwertigen, volldigitalen Hörsystemen. Die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) KdöR vertritt die Interessen der Hörakustiker in Deutschland.
Neben der Erstversorgung des Kunden ist der Hörakustiker auch für die begleitende Feinanpassung mit wiederholten Überprüfungen und Nachstellungen der Hörsystemfunktionen zuständig. Daneben organisiert er - wenn der gesetzliche Anspruch besteht - die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen und steht für Wartung und Reparaturen der Hörsysteme bis zu einem gewissen Grad zur Verfügung.
Darüber hinaus berät er zu Gehörschutz und speziellem technischen Zubehör. Der Hörakustiker verfügt über theoretisches Wissen aus der Akustik, Audiologie, Psychologie und Hörsystemtechnik und über praktische Fertigkeiten zur Audiometrie.
Pressekontakt:
Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha)
Wallstraße 5, 55122 Mainz
Dr. Juliane Schwoch
Tel.: 06131 96560-28
Mail: schwoch@biha.de
www.biha.de